Pflege

Die Pflegestatistik wird im zweijährlichen Rhythmus zum Stichtag 15.12. erhoben und wurde erstmals 1999 durchgeführt.
Während die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch das Statistische Landesamt direkt befragt werden, erhebt das Statistische Bundesamt die Angaben zu den Pflegegeldempfängern von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, bereitet diese Daten auf und stellt sie den Statistischen Landesämtern zur Verfügung. Stichtag der Erhebung für die Pflegegeldempfänger ist jeweils der 31.12.
Für die Pflegestatistik ist ausschließlich der Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB), Elftes Buch (XI) maßgebend.
Pressemitteilungen
Anzahl des Pflegepersonals seit 2013 um 31 % angestiegen
Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai teilte das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mit, dass 40 436 Personen im Land zum Jahresende 2023 in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) und 13 449 Personen im Pflegedienst von Krankenhäusern beschäftigt waren. 10 Jahre zuvor waren 31 % weniger Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Pflegebereichen von Krankenhäusern tätig.
In Sachsen-Anhalt waren Ende 2023 in den 650 ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten 14 933 Personen beschäftigt, darunter 13 224 Frauen (88,6 %). 80,6 % der Beschäftigten (10 663) waren überwiegend in der körperbezogenen Pflege tätig. 37,7 % (5 623) des gesamten Personals waren 50 Jahre und älter. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in den ambulanten Diensten erhöhte sich von 58,8 % (5 744) aller Beschäftigten im Jahr 2013 auf 66,7 % (9 953) im Jahr 2023.
Zum Stichtag 15.12.2023 waren in den 756 stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) 25 503 Personen beschäftigt, darunter 21 180 Frauen (83,0 %). 2 von 3 Beschäftigten (17 223) waren überwiegend mit pflegerischen Tätigkeiten (das beinhaltet: Personal für körperbezogene Pflege, zusätzliches Pflegefachkraft- sowie zusätzliches Pflegehilfskraftpersonal) betraut. Der Anteil des Personals im Alter von 50 Jahren und älter betrug 41,9 % (10 682). In den stationären Einrichtungen sank im Gegenteil zu den ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst der Anteil der Teilzeitbeschäftigung von 65,9 % (13 235 Beschäftigte) im Jahr 2013 auf 64,7 % (16 508) im Jahr 2023.
Ende 2023 waren in den Pflegebereichen der Krankenhäuser 13 449 Beschäftigte tätig, darunter 11 479 Frauen (85,4 %). Das waren insgesamt 2 012 Personen mehr als 10 Jahre zuvor. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten erhöhte sich von 42,7 % (4 883 Beschäftigte) im Jahr 2013 auf 52,6 % (7 076 Beschäftigte) im Jahr 2023.
Der Tag der Pflege ist der britischen Krankenschwester Florence Nightingale zu verdanken, die am 12. Mai 1820 geboren wurde. Sie machte sich die Pflege Kranker und Leidender zur Lebensaufgabe und entwickelte Ausbildungsstandards zur gezielten Ausbildung von Krankenpflegern/-innen. Damit wurde der Grundstein zur Etablierung der Pflege als eigenständiger Beruf gelegt. Seit 1967 wird in Deutschland an Nightingales Geburtstag der Tag der Pflege begangen.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheitswesen und Pflege finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 09.05.2025
Aktuelle Berichte
- Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2023
Aktuelle Tabelle
Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt 2023 nach Pflegegraden und Leistungsarten
Pflegegrade | Pflegebedürftige insgesamt | Pflegebedürftige ambulante Pflege1 | Pflegebedürftige stationäre Pflege zusammen | Pflegebedürftige stationäre Pflege voll- stationäre Dauerpflege | Pflegebedürftige stationäre Pflege Kurzzeitpflege | Pflegebedürftige Pflegegeld2 | Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landes-rechtlichen bzw. ohne Leistungen3 | Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und teilstationärer Pflege | Pflegebedürftige nachrichtlich: teilstationäre Pflege (Pflegegrade 2-5 und ohne Zuordnung)4 |
Pflegegrad 1 | 28 347 | 4 201 | 33 | 21 | 12 | - | 24 048 | 65 | - |
Pflegegrad 2 | 86 911 | 20 196 | 3 350 | 2 982 | 368 | 63 365 | - | - | 2 573 |
Pflegegrad 3 | 58 288 | 15 596 | 10 687 | 10 248 | 439 | 32 005 | - | - | 3 761 |
Pflegegrad 4 | 22 211 | 5 334 | 9 610 | 9 447 | 163 | 7 267 | - | - | 1 816 |
Pflegegrad 5 | 8 441 | 1 685 | 4 540 | 4 505 | 35 | 2 216 | - | - | 377 |
bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnet | 38 | - | 38 | 38 | - | - | - | - | - |
Insgesamt | 204 236 | 47 012 | 28 258 | 27 241 | 1 017 | 104 853 | 24 048 | 65 | 8 527 |
1 Ab 2019 einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen.
2 Ohne Empfänger/ -innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag beim Pflegegeld: 31.12.2019. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst.
3 Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 - mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege- / Betreuungsdienste oder Pflegeheime.
4 Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nachrichtlich ausgewiesen. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt).